Hundeschule Pawgress

Mensch- Hund Coaching

Pawgress

Verhaltensberatung mit Leidenschaft, Herz und Verstand in und um München

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule PAWgress

Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit wird im vorstehenden Vertragswerk die Formulierung des generischen Maskulinums verwendet. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden darf.

1. Geltungsbereich

Die Vertragsbestimmungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Hundeschule Pawgress, nachstehend „Veranstalter“ genannt, und den Kunden, nachstehend „Teilnehmer“ genannt, die Trainingseinheiten bei der Hundeschule Pawgress buchen.
Hundeschule Pawgress (Einzelunternehmen) wird vertreten durch Alice Potdevin.

2. Vertrag/Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Kursen erfolgt schriftlich per E-Mail, Whatsapp oder über das Kontaktformular. Termine werden durch Mitarbeitende der Hundeschule bestätigt.

Mit dem Abschicken des Kontaktformulars bestätigt der  Teilnehmer, dass er die AGB gelesen hat. Die Anmeldung ist somit verbindlich.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Trainingsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, Gruppenunterricht, Welpengruppen, Hausbesuche, Maulkorbberatungen und geführte Spaziergänge für Hund und Halter. Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Teilnehmer*in gegeben ist.

4. Teilnahmevoraussetzung

Es können nur Hunde an den Stunden des Veranstalters teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz verfügen, bei einer Hundehaftpflicht versichert sind und gesund sind. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis gegebenenfalls benötigt.
Der/die Teilnehmer*in versichert, dass der Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Chronische Erkrankungen des Hundes sind dem Veranstalter vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen.

Der/ die Teilnehmer*in ist ebenfalls verpflichtet, den Veranstalter über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.

Die Aufnahme des Hundes in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem Veranstalter.
Den Weisungen der Trainerin oder einer von ihr beauftragten, fachkundigen dritten Person
ist stets Folge zu leisten

5. Teilnahmeausschluss

Hunde, die krank, verletzt oder läufig sind, können vom Training ausgeschlossen werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Training ohne Erstattung der Gebühren zu beenden, wenn Kunden Anweisungen nicht befolgen oder gegen Regeln verstoßen. 

6. Zahlungsbedingungen:

Alle Gebühren sind auf der Internetseite www.hundeschule-pawgress.de einsehbar.
Nach Absenden des Kontaktformulars erhält der/die Teilnehmer*in innerhalb von zwei bis drei Werktagen eine Bestätigungsmail oder eine Absage.

Sämtliche Teilnahmegebühren für alle vereinbarten Trainingsstunden  sind im Voraus zu bezahlen, spätestens jedoch zur ersten Stunde, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
Einzelstunden betragen – wenn nicht anders vereinbart – 60 Minuten. Verspätungen des Teilnehmers gehen zu dessen Lasten und berechtigt nicht zu Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch anschließende Beratungsgespräche sowie ggf. die Bezahlung der Unterrichtsstunde und die Vereinbarung eines neuen Termins.

Anfahrtskosten werden dem Kunden mit 1 € pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt),ausgehend von der Adresse der Trainerin in Rechnung gestellt, sofern das Training an einem nicht von der Trainerin vorgegebenen Ort stattfindet.

Gekaufte Stundenpakete haben eine Gültigkeit von sechs Monaten ab Kaufdatum.

7. Absage/Verschiebung seitens des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann eine vereinbarte Einzelstunde oder einen gebuchten Walk bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei absagen. Bei einer Absage kurzfristiger als 48 Stunden vor dem Termin wird 50% der Trainingsgebühr berechnet. Erscheint der Teilnehmer nicht zum Training ohne vorher abzusagen, wird die volle Trainingsgebühr berechnet.

Teilnahme an Gruppenkursen müssen spätestens eine Woche vor Kursbeginn schriftlich (z.B. per Email) storniert werden.  Bis vier
Wochen vor Beginn des Kurses werden 10% des Entgelts, bis
eine Woche vor Beginn der Veranstaltung 50% des Entgelts vom Veranstalter berechnet. Bei Rücktritt ab einer Woche vor Beginn des Kurses sowie bei Abbruch des Kurses erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr. Ausfälle von Kursstunden – aufgrund von Krankheit bei Hund oder Besitzer*in, beruflichen oder privaten Gründen, Stau oder Urlaub  – können nicht nachgeholt oder zurückerstattet werden. Es steht dem/der Teilnehmer*in im Falle einer Erkrankung des Hundes frei auch ohne den Hund an den Stunden teilzunehmen.

8. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kurse aufgrund von zu geringer Teilnehmerzahl, durch Ausfall des Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder zu verschieben. In diesen Fällen werden die Kurs- oder Einzelstunden am Ende des Kurses angehängt und nachgeholt bzw. ein neuer Termin für eine Einzelstunde vereinbart. Dieser Termin ist bei Gruppenunterreicht für die gesamte Gruppe verbindlich und wird allein von Seiten des Veranstalters festgelegt.
In den Schulferien finden die Kurse ohne Unterbrechung statt.
Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Stört ein/e Teilnehmer*in die Veranstaltung, verhält sich seinem/ihren oder fremden Hunden gegenüber tierschutzwidrig oder widersetzt sich den Anweisungen der Kursleiter*in, so kann der Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten. Eine Rückerstattung der Kursgebühr nach Kursbeginn ist ausgeschlossen.

9. Haftung des Teilnehmers

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist bei Bedarf vorzulegen. Ist der Hund nicht versichert, haftet der/die Hundehalter*in selbst für entstehende Schäden. Der/die Teilnehmer*in haftet für alle von seinem/ihrem Hund während der Stunden verursachten Schäden, auch wenn er/sie auf Veranlassung des Veranstalters handelt.
Begleitpersonen der Teilnehmer*innen sind durch den/die Teilnehmer*in über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen. Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten des Veranstalters, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Teilnehmer*innen oder deren Hunde während des Trainings verursacht werden.
Bei Anwesenheit von minderjährigen Kindern an den Gruppen- oder Einzelstunden haften Eltern für die Kinder. Der Veranstalter ist nicht als Aufsichtsperson für die Kinder zu verstehen.

11. Urheberrecht

Das Urheberrecht der an den in Gruppen- oder Einzelunterricht ausgehändigten Unterlagen liegt ausschließlich beim Veranstalter. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder jede Art der öffentlichen Verwendung obliegen der vorherigen Zustimmung der Inhaberin Alice Potdevin.

12. Nutzungsrechte

Der Veranstalter darf aufgenommene Fotografien und Videosequenzen, die im Rahmen Ihrer angebotenen Stunden entstanden sind benutzen. Wird dies von einem Teilnehmer*in nicht gewünscht, so ist dies ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.

Video- und Fotoaufnahmen von Teilnehmern während des Trainings oder die Verbreitung von Bildmaterialien auf Social Media sind nur nach Absprache gestattet.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

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